Wir entwickeln, produzieren, verarbeiten und vermarkten alle Kulturen in enger Zusammenarbeit mit unseren Vertragslandwirt:innen. Die hohe Serviceorientierung und die langjährige Erfahrung machen Alwera zu einem kompetenten Partner.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Alwera ist im Vertragsanbau von Mais (ausschließlich Saatgutproduktion), Kürbiskernen (Saatgutproduktion und Konsumware) und Käferbohnen tätig. Je nach Markterfordernissen werden Spezialkulturen im Vertragsanbau angeboten (Popcornmais, Buschbohnen, Kichererbsen).

Bei Interesse am Vertragsanbau melden Sie sich gerne beim entsprechenden Kulturverantwortlichen oder per mail an info@alwera.at.

Sie haben mit Alwera einen langfristigen Partner und den größten Ölkürbisvermarkter an Ihrer Seite. Informationen aus erster Hand vom Kürbissaatgutproduzent zu den unterschiedlichen Kürbissorten. Saatgutbezug direkt vom Saatgutvermehrer. Fachliche Betreuung über das ganze Jahr. Langfristige Partnerschaften werden gepflegt.

Ja, Alwera bietet biologischen und konventionellen Vertragsanbau an.

Wir arbeiten eng mit der Saatzucht Gleisdorf zusammen, um neue Sorten zu entwickeln und zu testen. Weiters werden zukunftstaugliche Sorten in Versuchen der Landwirtschaftskammern Steiermark und Niederösterreich sowie der Versuchsstation für Pflanzenbau Hatzendorf mehrere Jahre geprüft, bevor wir diese für die Vermarktung als zertifiziertes Saatgut vermehren.

Aktive Konsumkürbis-Vertragslandwirte können Kürbissaatgut direkt bei Alwera im Zuge der Vertragsmeldung beziehen. Bei Maissaatgut ist Alwera reiner Auftragsproduzent für Züchter. Die Vermarktung des produzierten Saatguts erfolgt nicht durch Alwera.

Ein Exklusivpartner liefert die gesamte Menge eines Erntejahres an Alwera und diese ist verpflichtet die komplette Erntemenge zu übernehmen, auch wenn es zu einer Überlieferung kommt. Ein Teillieferant liefert nur eine Teilmenge der Gesamternte seines Betriebes an Alwera und nur die vereinbarte Menge gilt als vertraglich abgesichert.

Eine Unterschreitung dieser Mindestentfernungen ist bis auf das Mindestmaß von 100 m zulässig, sofern der Feldbestand ausreichend gegen unerwünschte Fremdbefruchtung abgeschirmt ist. Dazu gibt es genaue Richtlinien, in denen die Möglichkeiten der Reduktion geregelt sind (zB zusätzliche Anbaureihen der männlichen Komponente, natürliche blickdichte Hindernisse mit Mindestbreite und Mindesthöhe usw.).