Ölkürbis im Vertragsanbau
Diese Checkliste bietet einen kompakten Überblick über alle wichtigen Termine, Fristen und Pflichten im Kürbisjahr für Landwirt:innen im Ölkürbis-Vertragsanbau. Sie dient als Orientierung für eine reibungslose Abwicklung von der Vertragsmeldung bis zur Abrechnung.
Hinweis
Die Einhaltung der genannten Fristen ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abwicklung im Ölkürbis-Vertragsanbau.
- Anbau- und Liefervertrag, Vertragsmeldung und Saatgutbestellung:
bis Ende Jänner des Anbau-/Erntejahres bzw. lt. Vorgabe in der jährlichen Vertragsaussendung - Vegetationsbericht Kürbis:
bis Anfang August des Anbau-/Erntejahres bzw. lt. Vorgabe in der Aussendung - Meldung eines Ernteausfalles:
spätestens bis 31. August des Anbau-/Erntejahres, jedenfalls VOR dem Erntebeginn
- Bestätigung der Vertragsmenge und Saatgutbestellung:
spätestens Mitte März des Anbau-/Erntejahres - Bekanntgabe des Termins für die Saatgutausgabe:
Anfang bis Mitte April des Anbau-/Erntejahres - Hinweis auf mögliche Qualitätsabschläge:
erhalten Sie direkt am Übernahmeschein - 1. Teilzahlung und neue Vertragsmeldung für das folgende Erntejahr:
bis 15. Dezember des Anbau-/Erntejahres
Die folgenden Punkte gelten für Lieferanten von g.g.A.-Kürbiskernen:
- Jährliche Anbaumeldung an die „Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“:
bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Anbau-/Erntejahres - Erntemeldung an die „Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“:
spätestens 1 Woche nach Erhalt des Übernahmescheines von Alwera
Bitte geben Sie die exakt an die Alwera gelieferte Menge an.
Kontonummer der Alwera am g.g.A.-Online-Mengen-Konto: 180
ODER alternativ:
- g.g.A.-Gutscheine für die an Alwera gelieferte Menge:
innerhalb einer Woche nach Anlieferung an Alwera schicken