• Checkliste Kürbisjahr

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  • Was ist zu tun?

     

    Rücksendung vom Lieferanten:

    • Vereinbarung (Vertrag), Vertragsmeldung und Saatgutbestellung bis 20. Jänner
    • Vegetationsbericht Kürbis bis Anfang August
    • Meldefrist im Falle eines Ernteausfalles auf Grund von Umwelteinflüssen 31. August

     

    Aussendung von uns:

    • Bestätigung der Vertragsmenge und Saatgutbestellung wird bis Mitte März von uns zugesandt
    • Bekanntgabe des Termins für die Saatgutausgabe Anfang – Mitte April
    • Alle Lieferanten, welche mit einem Qualitätsabschlag zu rechnen haben, werden am Übernahmeschein informiert
    • 1. Teilzahlung, Erhalt der neuen Vertragsmeldung für folgendes Erntejahr bis 15. Dezember

     

    1.2 Fristen für g.g.A.-Meldungen an die Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.:

    Adresse:
    Julius-Strauß-Weg 1a
    8430 Leibnitz
    Tel. +43 3452 72151 0
    Fax +43 3452 72151 15

    für Exklusiv-Lieferanten

    • jährliche Anbaumeldung bis spätestens 30. Juni an die Gemeinschaft StKKÖ g.g.A.
    • jährlicher g.g.A.-Flächenbeitrag wird von der Alwera AG übernommen
    • Erntemeldung bei der Gemeinschaft StKKÖ g.g.A. bis spätestens 1 Woche nach Anlieferung beim Abnehmer (Bitte geben Sie auf der Erntemeldung bekannt, welche Menge Sie genau an die Alwera AG geliefert haben)


    für Teil-Lieferanten

    • Anbaumeldung bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Erntejahres an die Gemeinschaft StKKÖ g.g.A.
    • Zahlung des g.g.A.-Flächenbeitrages bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Erntejahres an die Gemeinschaft StKKÖ g.g.A.
    • Erntemeldung bei der Gemeinschaft StKKÖ g.g.A. bis spätestens 1 Woche nach Anlieferung beim Abnehmer (Bitte geben Sie auf der Erntemeldung bekannt, welche Menge Sie genau an die Alwera AG geliefert haben)
    • ODER: g.g.A.-Gutscheine für die an Alwera AG gelieferte Menge müssen innerhalb einer Woche nach Anlieferung beim Abnehmer einlangen