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Checkliste Kürbisjahr
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Was ist zu tun?
Rücksendung vom Lieferanten:
- Vereinbarung (Vertrag), Vertragsmeldung und Saatgutbestellung bis 20. Jänner
- Vegetationsbericht Kürbis bis Anfang August
- Meldefrist im Falle eines Ernteausfalles auf Grund von Umwelteinflüssen 31. August
Aussendung von uns:
- Bestätigung der Vertragsmenge und Saatgutbestellung wird bis Mitte März von uns zugesandt
- Bekanntgabe des Termins für die Saatgutausgabe Anfang – Mitte April
- Alle Lieferanten, welche mit einem Qualitätsabschlag zu rechnen haben, werden am Übernahmeschein informiert
- 1. Teilzahlung, Erhalt der neuen Vertragsmeldung für folgendes Erntejahr bis 15. Dezember
1.2 Fristen für g.g.A.-Meldungen an die Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.:
Adresse:
Julius-Strauß-Weg 1a
8430 Leibnitz
Tel. +43 3452 72151 0
Fax +43 3452 72151 15für Exklusiv-Lieferanten
- jährliche Anbaumeldung bis spätestens 30. Juni an die Gemeinschaft StKKÖ g.g.A.
- jährlicher g.g.A.-Flächenbeitrag wird von der Alwera AG übernommen
- Erntemeldung bei der Gemeinschaft StKKÖ g.g.A. bis spätestens 1 Woche nach Anlieferung beim Abnehmer (Bitte geben Sie auf der Erntemeldung bekannt, welche Menge Sie genau an die Alwera AG geliefert haben)
für Teil-Lieferanten
- Anbaumeldung bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Erntejahres an die Gemeinschaft StKKÖ g.g.A.
- Zahlung des g.g.A.-Flächenbeitrages bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Erntejahres an die Gemeinschaft StKKÖ g.g.A.
- Erntemeldung bei der Gemeinschaft StKKÖ g.g.A. bis spätestens 1 Woche nach Anlieferung beim Abnehmer (Bitte geben Sie auf der Erntemeldung bekannt, welche Menge Sie genau an die Alwera AG geliefert haben)
- ODER: g.g.A.-Gutscheine für die an Alwera AG gelieferte Menge müssen innerhalb einer Woche nach Anlieferung beim Abnehmer einlangen